Deutsch: Türen, Wand- oder Maueröffnung, die nur zum Durchgang zu dienen bestimmt und durch einen oder mehrere bewegliche Flügel verschließbar ist; große, an der Außenmauer angebrachte und zur Durchfahrt bestimmte Oeffnungen werden Tore (s.d.) genannt.
Aeußere Türen nennen wir: bei reicher Ausbildung an öffentlichen Gebäuden = Portal; an der Vorderseite des Hauses = Haustüre; an der Rückseite = Hoftüre, hintere Ausgangstüre. Bei inneren Türen unterscheiden wir je nach dem Raum und Zweck: Zimmertüre, Küchen- und Abtrittüre, Keller-, Kammer- und Speichertüre, Laden- oder Gangtüre – Jede Türe besteht aus zwei getrennten Teilen: der Umrahmung und dem Türflügel.
I. Für die Umrahmung der äußeren Türen, meist aus Häuflein bestehend, gilt das unter Fenster (Bd. 3, S. 692) Gesagte, unter folgenden Abweichungen: 1. Die Türbank oder Türschwelle dient zum Begehen; sie muß deshalb aus sehr haltbarem und zähem Steine gearbeitet und von der Breite eines Treppentrittes sein; sie darf über die Bodenfläche nur so viel vortreten, als zum Anschlag der unteren Türkante (10–15 mm) nötig ist. 2. Bei Kirchenportalen kommt zu den im Halbkreis oder Spitzbogen gebildeten Entlastungsbogen, welche auf die Dicke der Mauer sich verbreitend, mehrfach wiederholen können und auf eingestufte Gewände sich stützend ein Türbogenfeld (Tympanon), das über dem als Kämpfer gebildeten Türsturz sich erhebt und eine für plastischen Schmuck geeignete Fläche bietet [4].
Die Umrahmung in Holz, welche vornehmlich bei inneren Türen vorkommt, besteht aus a) dem Türfutter, b) der Verkleidung, zu welcher noch oft c) die Türverdachung hinzukommt. Die Befestigung dieser Teile erfolgt bei Riegelwänden an den Pfosten und Riegeln des Türgestells, bei stärkeren Mauern entweder an (am besten eichenen) Mauerklötzchen oder Dübelsteinen (s.d., Bd. 3, S. 150), welche ohne Mörtel eingelegt werden (Fig. 1) und so anzubringen sind, daß die Türbänder und das Schloß (s.d. und Bänder) daran ihre Befestigung finden. Besser dient das Türgerüst oder die Türzarge, die bei 1–11/2 Stein starken Mauern als Blockzarge (Fig. 2) aus 5 cm starken Dielen, bei stärkeren Mauern aus verbundenen, 10 cm starken Rahmhölzern zu erstellen ist. a) Das Türfutter bildet die innere Bekleidung der Türlaibung und ist in den Ecken zusammengezinkt. Bis zu einer Mauerdicke von 30 cm ist das Futter glatt, d.h. aus einer Brettbreite, darüber aber gestemmt (Fig. 3), mit Friesen und Füllungen, nach der Einteilung der Türfelder erstellt. Das eichene Schwellbrett liegt entweder bündig mit dem Fußboden (zwischen zwei heizbaren Räumen) oder erhöht und hat einen Anschlag von 10 mm, bei Teppichbelag oder zwischen heizbaren und unheizbaren Räumen. – Bei Steingewänden ist es für einen guten Anschlag von Vorteil, ein 3 cm starkes Türfutter als Bekleidung aufzulegen, b) Die Türverkleidung bildet die äußere Einfassung meist an beiden Seiten der Mauer und ist entweder glatt oder abgeplattet und mit Kehlstößen, an den Ecken in Gehrung verbunden. Mit dem Futter bildet sie meist den Türfalz zum Anschlag und dichten Verschluß des Türflügels (s. Fig. 4) [6]. c) Die Türverdachung, in kleiner Form als Leiste (Fig. 5), in großer als Kastengesims gebildet, Wird an den Ecken in Verkröpfung angebracht, um das Hirnholz zu verdecken (Fig. 5a) [6].
II. Der Türflügel schließt die lichte Oeffnung und liegt in dem Türfalz; er ist beweglich, entweder drehbar um eine senkrechte seitliche Kante oder in der Richtung der Fläche verschiebbar, sogenannte Schiebetüre. Hinsichtlich der Konstruktion unterscheidet man a) einfache glatte Türe, d.h. von einfacher Brettdicke; b) verdoppelte Türe; c) gestemmte Türe. Hinsichtlich Größe und Form. einflügelige und zweiflügelige Türen. Die Ausmaße betragen bei äußeren Türen: für einflügelige 1,0–1,20 m breit, 2,20–2,50 m hoch; für zweiflügelige 1,35–1,80 m breit, 2,70–3,50 m hoch; bei inneren Türen: einflügelige Zimmertüren 0,95 m breit, 2,10 m hoch; Kammer- und Abtrittüren 0,75 m breit, 1,90 m hoch; zweiflüge
[Lexikon: Türen. Lueger: Lexikon der gesamten Technik, S. 38957
(Aus Otto Lueger: Lexikon der gesamten Technik, Bd. 8, S. 641 ff.)]